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Schulpflichtüberwachung

Der regelmäßige Schulbesuch ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Das Schulamt für den Kreis Höxter überwacht diese Verpflichtung für die Schülerinnen und Schüler der in seiner Aufsicht stehenden Schulen mit dem Ziel einer guten schulischen Qualifikation und des Erreichens der Versetzung und möglichen Schulabschlüsse.


Beschreibung

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen. Unentschuldigtes Fernbleiben wird auf der Grundlage der Meldungen der Schule im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet. Weitere Hinweise für Eltern betr. Entschuldigungen im Krankheitsfall, Möglichkeit der Beurlaubung und zum Bußgeldverfahren bei unentschuldigtem Fernbleiben finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

§§ 41, 43 und 126 Schulgesetz NRW

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Daniela Dierkes
Kreishaus Höxter
Zimmer L 203
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3206
  05271 / 965-83299

Mo. bis Mi. und Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung