Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderen Wohnformen
Beschreibung
Zuständigkeit
Der Kreis Höxter übernimmt im Rahmen des BTHG die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt für Leistungsberechtigte in besonderen Wohnformen.
Wissenswertes
Anspruchsberechtigt sind Personen, die vor Einzug in die besondere Wohnform ihren "gewöhnlichen" Aufenthalt im Kreis Höxter hatten.
Voraussetzungen
Grundsicherungsleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt werden nur auf Antrag gewährt. Die Leistungen werden in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt setzen voraus, dass eine Bedürftigkeit vorliegt.
Bei der Prüfung, ob Leistungen bewilligt werden können, werden das Einkommen und Vermögen der/ des Leistungsberechtigten, der / des Ehegatten, des Partners/ der Partnerin einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie einer eheähnlichen Gemeinschaft und ggf. Ansprüche gegenüber Unterhaltspflichtigen berücksichtigt.
Der Bedarf wird aus dem Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen, den Kosten der Unterkunft und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für vorhandene Versicherungen ermittelt und dem Einkommen und Vermögen gegenübergestellt.
Ein nicht durch Einkommen und Vermögen gedeckter Lebensunterhalt stellt den zu bewilligenden Bedarf dar.
Gebühren
Die Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt für Leistungsberechtigte in besonderer Wohnform erfolgt kostenfrei.
Erforderliche Unterlagen
- Grundantrag auf Gewährung von Leistungen
- Überprüfung der Leistungen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
- Einkommens- und Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge)
- evtl. Schwerbehindertenausweis
- Mietbescheinigung
- evtl. Betreuerausweis
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe SGB XII und die Durchführungsverordnung
Sozialgesetzbuch Erstes Buch Allgemeiner Teil SGB I
Sozialgesetzbuch Zehntes Buch Verwaltungsverfahren SGB X