Trinkwasserüberwachung
Beschreibung
Trinkwasserüberwachung
Im Rahmen der Trinkwasserüberwachung werden alle Trinkwasserversorgungsanlagen und die Qualität des daraus abgegebenen Trinkwassers überwacht.
Im Kreis Höxter beziehen ca. 98 % der Bevölkerung ihr Trinkwasser von 12 zentralen Wasserversorgungsunternehmen.
Überall dort, wo kein Anschluss an die zentrale Wasserversorgung besteht, werden Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung genutzt. Hierzu zählt nicht nur das Wasser zum Trinken, sondern auch solches zum Kochen, Spülen und zur Körperpflege. Jeder Hausbrunnen, der zur Trinkwasserversorgung genutzt wir, muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Das Trinkwasser aller Wasserversorgungsanlagen muss zum Schutz der Verbraucher regelmäßig untersucht werden. Die Häufigkeit und der Umfang dieser Untersuchungen werden durch die Trinkwasserverordnung geregelt. Sie dürfen nur durch akkreditierte Labore und Probenehmer durchgeführt werden.
Die Anlagen werden außerdem regelmäßig durch Mitarbeiter der Abteilung Gesundheitsschutz besichtigt.
Untersuchung auf Legionellen
In Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung) oder öffentlichen Tätigkeit (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Hotels, kommerzielle Sportstätten) abgegeben wird, müssen Untersuchungen auf Legionellen durchgeführt werden. Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle ; nicht berücksichtigt wird der Inhalt der Zirkulationsleitungen.
Ein- und Zweifamilienhäuser, unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung, sind keine Großanlagen.
In den Großanlagen muss das Trinkwasser auf Legionellen untersucht werden. Die Untersuchung ist vom Betreiber der Anlage durch ein akkreditiertes Untersuchungsinstitut durchführen zu lassen.
Bei gewerblicher Tätigkeit musste die erste Untersuchung bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein. Danach sind diese Untersuchungen mindestens alle drei Jahre zu veranlassen.
Bei öffentlicher Tätigkeit ist das Trinkwasser mindestens einmal jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Sind bei diesen Untersuchungen in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, kann das Gesundheitsamt längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen. Diese Verlängerung ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden.
Das bedeutet, dass Trinkwasser aus Großanlagen sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich regelmäßig auf Legionellen untersucht werden muss.
Wird bei den Untersuchungen eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgestellt, muss der Betreiber der Anlage dies dem Gesundheitsamt unverzüglich melden. Ein entsprechendes Meldeformular finden Sie hier.
Informationen über Legionellen finden Sie hier und Informationen über die Verminderung von Legionellenwachstum finden Sie hier.
Gebühren
Die Besichtigung von Wasserversorgungsanlagen ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz
Trinkwasserverordnung