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Abgrabungen

Der Kreis Höxter ist als Abgrabungsbehörde für die Genehmigung und die Überwachung von  Abgrabungen im Kreisgebiet zuständig.


Beschreibung

Im Kreis Höxter gibt es zur Zeit 12 größere Abgrabungen. Dabei handelt es sich entlang der Weser um Nassabgrabungen von Sand und Kies, ansonsten um Trockenabgrabungen von Ton und Kalkstein. Die Abgrabungen liegen im Bereich der Städte Beverungen, Brakel, Höxter, Marienmünster, Steinheim und Warburg.

Die Herrichtung und Wiedereinbindung (Rekultivierung) in die Landschaft nach Abschluss der Abgrabung gestaltet sich unterschiedlich. Während beim Nassabbau Baggerseen mit der Folgenutzung Freizeit, Erholung oder Naturschutzbiotop entstehen, werden die Trockenabgrabungen zum Teil mit unschädlichen Bodenmassen verfüllt oder geben als sogenanntes "ökologisches Fenster" Aufschluss über die geologische Beschaffenheit der unmittelbaren Erdoberfläche.

Gebühren

Berechnungsgrundlage ist das Abgrabungsvolumen hinsichtlich des Bodenschatzes, der abgebaut wird. Es werden 0,01 Euro je m³ Bodenschatz als Gebühr angesetzt.


Die Mindestgebühr beträgt jedoch 2.002,00 Euro.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Genehmigung einer Abgrabung sind die zur Erläuterung erforderlichen Zeichnungen, Pläne und Beschreibungen (Abgrabungsplan) beizufügen. Je nach Abgrabungsart (Trocken-/Nassabbau) sind zusätzlich oft noch geologische oder hydrogeologische Gutachten erforderlich.


Dem Antrag ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers beizufügen, aus der hervorgeht, dass er mit dem Abgrabungs- und Rekultivierungsplan einverstanden ist.

Rechtsgrundlagen

Abgrabungsgesetz NRW
Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
Gebührengesetz NRW (GebG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -)
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Henrike Reinhardt
Kreishaus Höxter
Zimmer A 706
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4448
  05271 / 965-84497
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung