Revision
Beschreibung
Der örtlichen Rechnungsprüfung (Revision) obliegen nach §§ 102 ff. Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 53 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) folgende Aufgaben:
- Prüfung der Jahresabschlüsse des Kreises Höxter,
- Prüfung der öffentlichen Auftragsvergaben,
- dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung,
- laufende Prüfung der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresabschlüsse,
- Prüfung der zur Durchführung der Finanzbuchhaltung eingesetzten EDV-Programme vor ihrer Anwendung,
- Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems.
Die Revision kann darüber hinaus den wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz der öffentlichen Mittel prüfen. Aus ihrem Selbstverständnis heraus hat sie die Zielsetzung, bereits im laufenden Betrieb die Verwaltung durch Beratung zu unterstützen, um präventiv Fehler zu vermeiden.
Weitere Prüfungsaufträge können der Revision durch den Kreistag oder den Landrat übertragen werden.