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Vertragsnaturschutz

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bietet der Kreis Höxter ein Kulturlandschaftsprogramm (KKLP) an. Die Landwirte verpflichten sich, festgesetzte Flächen für die Dauer von 5 Jahren gemäß den vereinbarten Bewirtschaftungsgrundsätzen zu bearbeiten zur gezielten Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt. Dafür wird eine Zuwendung gewährt.


Beschreibung

Mit dem Vertragsnaturschutz wollen die Naturschutzbehörden die Kulturlandschaft oder bestimmte Lebensräume für Tiere und Pflanzen im freiwilligen Zusammenwirken mit Grundstücksbesitzern erhalten. Sie stellen für den Vertragszeitraum eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche im Sinne des Naturschutzes sicher.

Viele Kulturlandschaften sind gefährdet und im Rückgang begriffen, weil die traditionelle (extensive) Nutzung unter den aktuellen agrarwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr rentabel ist.

Der Landwirt verpflichtet sich, bestimmte Nutzungsformen oder Pflegearbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, beispielsweise tierschonendes Mähen von Wiesen oder Verzicht auf Dünger. Diese Vertragsnaturschutzmaßnahmen haben eine Laufzeit von 5 Jahren und sind darauf ausgerichtet, den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen zu verbessern, oder die Ziele des europäischen Naturschutzes (Natura 2000) zu unterstützen.

Gefördert werden konkret:

  • naturschutzgerechte Nutzung von Ackerrandstreifen und Äckern
  • Umwandlung von Acker in extensives Grünland
  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland
  • Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen in Verbindung mit extensiver Nutzung
  • spezielle Einzelmaßnahmen im Rahmen des Artenschutzes

Die Flächen, auf denen im Kreis Höxter diese besondere Art der Bewirtschaftung grundsätzlich möglich ist, wurden in der sog. Förderkulisse festgelegt. Hinzukommen müssen allerdings noch weitere Voraussetzungen, die vom Fachtechniker im Einzelfall geprüft werden.

Neben diesen Maßnahmen auf Flächen innerhalb dieser Kulisse kommen im gesamten Kreisgebiet noch weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen des Artenschutzes (z.B. Kiebitz) oder  zur Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen in Betracht.

Die Zuwendungen werden aus Mitteln der EU, des Landes NRW und des Kreises Höxter finanziert. Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Höxter.

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Diana Giefers
Vertragsnaturschutz
Kreishaus Höxter
Zimmer A 702
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4220
  05271 / 965-4498

Mo. bis Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung


Carsten Sommer
Vertragsnaturschutz
Kreishaus Höxter
Zimmer A 702
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4211
  05271 / 965-84498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Christian Schröer
Vertragsnaturschutz
Kreishaus Höxter
Zimmer A 703
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4212
  05271 / 965-865
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Diego Krämer
Vertragsnaturschutz
Kreishaus Höxter
Zimmer A 701
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4213
  05271 / 965-4498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Henrike Reinhardt
Vertragsnaturschutz
Kreishaus Höxter
Zimmer A 706
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4448
  05271 / 965-84497
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung