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Infektionsschutz / Seuchenabwehr

Die Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz überwacht das Auftreten und die Meldungen von schwerwiegenden Infektionskrankheiten beim Menschen.

aktuell: Informationen zu neuen Coronavirus (2019-nCoV) finden Sie unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.

Internet und Telekommunikation

Bereitstellung der Telekommunikations- und Internetinfrastruktur

IT

IT-Management der Kreisverwaltung Höxter

Jägerprüfung und Jagdscheine

Der Kreis Höxter ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung. Dazu zählt auch die Erteilung von Jagdscheinen und die Durchführung der Jägerprüfung.

Über den Kreis Höxter erstrecken sich 335 Jagdbezirke mit einer bejagbaren Fläche von rund 111.000 Hektar oder 1.110 Quadratkilometer, davon 182 Eigenjagdbezirke und 153 Gemeinschaftliche Jagdbezirke der Jagdgenossenschaften, rund 35.000 Hektar Wald und 76.000 Hektar Feld.

Neben den weit verbreiteten Wildarten, wie dem Schwarzwild und dem Rehwild, ist auch das Rotwild, Damwild, Sikawild und Muffelwild im Kreis Höxter heimisch.

Jahrbuch

Das Jahrbuch des Kreises Höxter erscheint seit 1980 jährlich und informiert die Leser über das aktuelle Zeitgeschehen im Kreis Höxter sowie zu historischen, wirtschaftlichen, kulturellen und natur- und heimatkundlichen Themen.

Weitere Informationen zum Jahrbuch finden Sie hier.

Jugendarbeit

Information, Beratung und Förderung in allen Fragen und Angelegenheiten/Maßnahmen der Jugendarbeit.

Jugendhilfe - Allgemein

Die Leistungen des Jugendamtes sind so vielfältig wie die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern.

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Wenn Jugendliche im Alter von 14 - 17 Jahren oder junge Erwachsene im Alter von 18 - 20 Jahren straffällig geworden sind, können sie und ihre Eltern sich an die pädagogischen Mitarbeiter/Innen der Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

Kfz-Abmeldung

Hier können Sie einen Antrag auf die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges stellen, ohne persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen zu müssen. Grundlage hierfür ist die 1. Stufe des Projektes i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung).

Kfz-Zulassung (inkl. Terminvereinbarung)

Sie möchten bspw. ein Kfz in Betrieb nehmen, ummelden oder abmelden? Wir sind Ihnen gern dabei behilflich, Ihr Anliegen möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Einige Angelegenheiten können Sie auch online erledigen (siehe Register "Online erledigen") - eine Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) oder ein Antrag auf Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen kann auch direkt bei den zuständigen Bürgerämtern vor Ort erfolgen.

Bitte bedenken Sie, dass alle im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeuges notwendigen gesetzlichen Forderungen nicht zum Ärger der Bürgerinnen und Bürger geschaffen wurden, sondern zum Schutz der Allgemeinheit - also auch zu Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

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