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Verkehrssicherung
Beschreibung
Zuständig u.a. für folgende Aufgaben/Dienstleistungen zur Verkehrssicherung:
(Bewohner der Stadt Höxter einschl. der dazu gehörigen Ortschaften wenden sich bitte in diesen Angelegenheiten an die Stadtverwaltung Höxter)
Baustellen - Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Gefahrgut- sowie Großraum- und Schwertransporte (auch landwirtschaftliche Großmaschinen, z.B. Mähdrescher)
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Parkerleichterungen für besondere Berufsgruppen
Anordnung von Verkehrszeichen
Verkehrsschauen
Unfallkommission
Baustellen - Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Für Arbeiten (Hoch- und Tiefbau), die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist vor Beginn der Arbeiten eine Verkehrsanordnung einzuholen. Diese legt fest, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie ggf. Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind. So soll die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleistet und sichergestellt werden, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt und sicher an der Baustelle vorbeigeführt wird.
Die Erteilung der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde wird mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern abgestimmt.
Der Antragsvordruck (Verkehrsanordnung nach § 45 Abs. 6 StVO) kann aus dem Formulardepot heruntergeladen werden.
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Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Ob rad- oder motorsportliche Veranstaltungen, Volksmärsche und -läufe, Umzüge bei Volksfesten oder ähnliche Veranstaltungen - sie alle sind mit besonderen Gefahren verbunden, wenn das öffentliche Straßennetz in Anspruch genommen wird. Verkehrsteilnehmer und Veranstaltungsteilnehmer müssen geschützt werden. Daher sind derartige Veranstaltungen erlaubnispflichtig.
Der Antragsvordruck für motorsportliche Veranstaltungen und der Antragsvordruck für die übrigen Veranstaltungen sowie die Merkblätter "Praktische Hinweise zum Wagenbau für Karnevalsumzüge" und "Was ist zu beachten beim Betrieb von Fahrzeugen/-kombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen" können aus dem Formulardepot heruntergeladen werden.
Kleinere örtliche Veranstaltungen
= ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen
sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martins- und Nikolausumzüge)
sind weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
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Großraum- oder Schwertransporte
Um einen Großraum- oder Schwertransport handelt es sich, wenn die in den §§ 32 und 34 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) genannten Abmessungen überschritten werden.
Durch solche Transporte kann es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs oder auch zu Sachbeschädigungen kommen. Aus diesem Grunde sind entsprechende Vorhaben vorab bei der Kreisverwaltung Höxter zu beantragen bzw. ist die Stellungnahme zur beabsichtigten Wegeführung bei der Kreisverwaltung einzuholen. Hier wird nun geprüft, welche Strecken zu welchen Zeiten mit den im Antrag genannten Fahrzeugen gefahren werden können, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt wird.
Der Antrag kann über das Internet gestellt werden.
VEMAGS bietet ein bundeseinheitliches Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte. Für eine Registrierung oder weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Hinweis: Zusätzlich zu den straßenverkehrsrechtlichen Gebühren ist für die Betriebskosten des VEMAGS-Systems eine Kostenpauschale von derzeit 10,28 € für jeden erteilten Bescheid (Erlaubnis-, Storno-, Widerruf, Änderungs- und Einstellungsbescheid) zu erheben.
Gefahrguttransporte
Tanklastzüge spezieller Bauart, die brennbare flüssige Stoffe oder besondere brennbare Gasgemische transportieren, dürfen nur auf bestimmten Straßen gefahren werden. Die für den Transport erlaubten Routen Fahrwegbestimmung im Kreis Höxter sowie die Allgemeinverfügung können hier heruntergeladen werden.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen und Blinde erhalten auf Antrag einen Parkausweis, um ausgewiesene Parkplätze für Schwerbehinderte mit Rollstuhlfahrersymbol nutzen, gebührenfrei an Parkuhren und Parkscheinautomaten parken und eingeschränkte Parkzeiten überschreiten zu können.
Der Antrag kann aus dem Formulardepot heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zu „Parkerleichterungen für Schwerbehinderte“ finden Sie hier.
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Parkerleichterungen für besondere Berufsgruppen
Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z.B.
- Soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
- Handwerksbetriebe
Die entsprechenden Genehmigungen können befristet für das Stadt- oder Kreisgebiet oder für Handwerksbetriebe für den Regierungsbezirk Detmold (OWL-Parkausweis) erteilt werden.
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(z.B. Ampeln, Geschwindigkeit, Überholverbot, Anlieger frei)
Anfragen bzw. Anregungen können gerne persönlich, telefonisch oder formlos per Post, E-Mail oder Fax mitgeteilt werden.
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Sämtliche Verkehrszeichen sind regelmäßig auf ihren tatsächlichen Nutzen hin zu überprüfen und überflüssige Schilder abzubauen. Zu diesem Zweck werden Bereisungen des örtlichen (Stadt- und Gemeindestraßen) und überörtlichen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) Straßennetzes durchgeführt. Dabei wird besonderes darauf geachtet, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - auch bei Dunkelheit - gut sichtbar sind und sich in einem guten Zustand befinden und dass die Sicht an Kreuzungen, Bahnübergängen und Kurven ausreicht oder ob sie sich noch verbessern lässt. Gefährliche Stellen werden darauf hin überprüft, ob sich die Bereiche - ergänzend zu den Verkehrszeichen oder stattdessen - durch Verkehrseinrichtungen (Leitpfosten, Leittafeln, Schutzplanken) oder bauliche Maßnahmen ausreichend sichern lassen.
An den Verkehrsschauen sind die Polizei und die Straßenbaubehörden beteiligt; soweit erforderlich nehmen auch öffentliche Verkehrsunternehmen oder ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer daran teil.
Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen werden die Bahnunternehmen und für andere Schienenbahnen ggf. die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzugezogen.
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Aufgabe der Unfallkommission ist es, das Verkehrsunfallgeschehen zu beobachten, auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beschließen. Die zeitgerechte Durchführung der Maßnahmen und die anschließende Entwicklung des Unfallgeschehens sind zu beobachten.
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Den aktuellen Verkehrsbericht finden Sie auf der Seite der Kreispolizeibehörde Höxter
Für Sie zuständig
Formulare
Hinweis Datenschutz Verkehrslenkung und -regelung |
Antrag Festumzüge und Veranstaltungen |
Bestätigung Veranstalterhaftpflichtversicherung |
Merkblatt I (Hinweise zum Wagenbau für Karnevalsumzüge) |
Merkblatt II (Hinweise zum Betrieb von Fahrzeugen/ -kombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen) |
Merkblatt III (Ordner Karnevalsumzüge) |
Antrag Baustelle § 45 StVO |
Antrag Befahren gesperrter Straßen |
Antrag Ausnahmegenehmigung Sonn- und Feiertag |
Antrag Befreiung Sicherheitsgurtpflicht / Helmpflicht |
Universalantrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) |
Informationsblatt Parkerleichterungen |
Antrag Verkehrshindernis, z.B. Gerüst, Container |
Antragsvordruck Motorsport |
Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Kreises Höxter |
Fahrwegbestimmung im Kreis Höxter |
Antrag Halteverbot |
Antrag pauschale Park-Ausnahmegenehmigung |