Kommunale Gesundheitskonferenz
Beschreibung
Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) bildet sich aus VertreterInnen der Gesund-heitsförderung und -versorgung, der Selbsthilfegruppen sowie der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz. Ziel der KGK ist der Austausch ihrer Mitglieder zu gemeinsam interessierenden Fragen im Bereich der gesundheitlichen Fürsorge und Versorgung sowie der Einleitung und Koordinierung von Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Des Weiteren wirkt die KGK durch entsprechende Empfehlungen bei der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung gesundheitlicher Angebotsstrukturen mit.
Die Ergebnisse der KGK sind zudem Bestandteil der Gesundheitsberichterstattung. Sitzungen finden bei Bedarf und mindestens einmal im Jahr statt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Präventionsgesetz