Futtermittelüberwachung
Beschreibung
Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen. Werden spezielle Tätigkeiten, wie beispielsweise der Einsatz von Zusatzstoffen, ausgeführt, muss eine weitergehende Registrierung erfolgen. Informationen hierzu können den nebenstehenden Merkblättern entnommen werden.
Registrierte Betriebe werden durch den Veterinärdienst auf das Einhalten der Rechtsvorgaben stichprobenartig kontrolliert. Hierbei werden auch Futtermittelproben zur weitergehenden Untersuchung entnommen.
Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:
Bundesministerium
http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierernaehrung/tierernaehrung_node.html
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
http://www.bvl.bund.de/DE/02_Futtermittel/fm_node.html;jsessionid=47E03A2EE91B3409C2427D3A08C21DBA.2_cid332
Landwirtschaftsgesellschaft
www.dlg.org/de/landwirtschaft/futtermittelnet
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den tierärztlichen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171
Rechtsgrundlagen
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und dazu erlassene Rechtsverordnungen
EU-Verordnungen