Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Beschreibung
Damit die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ungestört verläuft, ist rechtzeitige Gesundheitsvorsorge wichtig. Deshalb führt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Vorsorgeuntersuchungen im Kindergartenalter und zur Einschulung durch und informiert über notwendige Impfungen, gesunde Ernährung, Bewegungs- und Sprachförderung.
Weiterhin bieten wir besonders dann Beratung und Hilfe, wenn bei einem Kind bereits Gesundheitsprobleme und Entwicklungsauffälligkeiten bestehen und eine spezielle Förderung benötigt wird.
Darüber hinaus führt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Beratung und Untersuchung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher sowie Erstellung medizinischer Gutachten zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO - GS)
Schulrechtsänderungsgesetz
Infektionsschutzgesetz
Kinderkommunikationsgesetz