Amtsärztliche Gutachten
Beschreibung
Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich in der Regel um Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen auf der Grundlage amtsärztlicher Untersuchungen oft unter Einbeziehung von Labor- und Röntgenbefunden. Externe Zusatz-begutachtungen (u. a. Orthopädie, Psychiatrie) werden nicht selten herangezogen. Die Notwendigkeit von Hausbesuchen ergibt sich aus dem Anlass der Fragestellung.
Die Schwerpunkte dieser amtsärztlichen Begutachtungen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
- Begutachtungen gem. beamtenrechtlicher Vorschriften wie z.B. Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Feststellung der Dienstfähigkeit, Beurteilung von Dienstunfallfolgen, Heilkur, Sanatoriumsbehandlung und Beihilfe für Heil- und Hilfsmittel
- Sozialmedizinische Begutachtungen bei medizinischen Fragestellungen des Sozialgesetzbuches wie Krankenkostzulagen, Einstufung in Pflegestufen, Fragen zur Behinderung und Arbeits-/Erwerbsfähigkeit
- Schulärztliche Gutachten im Rahmen der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Ordnungsbehördliche Begutachtungen bei gesundheitlichen Fragen im Asylverfahren und in verkehrsmedizinischen Fragestellungen (z. B. Wiedererlangung Führerschein)
- Gerichtsärztliche Begutachtungen bei Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Adoptionen, Blutentnahmen für Gerichte sowie Arbeitsfähigkeit in Unterhaltsfragen
- Sonstige Begutachtungen zum Beispiel wegen Prüfungsunfähigkeit, Sportbefreiung, Eignung zum Fahrlehrer und viele andere mehr
- Amtlicher Sehtest für Führerscheinbewerber
Da es eine Vielzahl von unterschiedlichen Untersuchungsanlässen gibt, ist eine abschließende Aufzählung nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren werden nach dem zeitlichen Aufwand gem. der Gebührenordnung des Kreises zuzüglich evtl. Sonderleistungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.
Erforderliche Unterlagen
Vor der Begutachtung sollte die Frage der Kostenübernahme geklärt sein.
Bringen Sie zur Untersuchung bitte den Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte mit.
Weiterhin sollten Sie vorliegende Arztberichte, Röntgenbilder etc. und bei der Untersuchung von Kindern auch das Vorsorgeheft und den Impfpass mitbringen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst u. v. m.