Die Schwerpunkte der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind:
Betriebskontrollen:
Hersteller von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetik, Bedarfsgegenständen, von Groß- und Einzelhändlern sowie Supermärkten, Gastronomie- und Imbissbetrieben, aber auch von Kaufhäusern, Tankstellen und Baumärkten werden regelmäßig und unangekündigt überprüft. Die Häufigkeit der Kontrolle richtet sich nach dem Risiko der hergestellten oder vertriebenen Produkte und dem Hygieneniveau des Betriebes.
Produktuntersuchungen
Lebensmittel, Kosmetik und Gegenständen des täglichen Bedarfs wie Spielwaren, Bekleidung und Geschirr werden nach vorgegebenen Stichprobenschlüsseln untersucht. Hierbei wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte, sowie ihre korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung überprüft.
Die Auswahl der Proben erfolgt risikobasiert und herstellerorientiert und soll den gesamten durchschnittlichen Warenkorb eines Verbrauchers erfassen.
Verbraucherbeschwerden
Jeder Bürger kann Beschwerden über Betriebe oder gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Lebensmittelverzehr vortragen sowie Lebensmittel abgeben, die als verdorben erscheinen. Verbraucherbeschwerden werden durch Betriebskontrollen und Probenahmen verfolgt und festgestellte Mängel ggf. durch ordnungsbehördliche Maßnahmen abgestellt.
Beratung
Gewerbetreibenden und Verbrauchern können sich in allen lebensmittelrechtlichen Fragen beraten lassen.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den tierärztlichen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171