Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Beschreibung
Einer der gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes ist die Jugendhilfe im Strafverfahren.
Diese wird in den Dienststellen der Kreisverwaltung in Höxter, Warburg und Brakel wahrgenommen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren arbeitet in Kooperation mit, aber unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die Mitarbeiter/Innen der Jugendhilfe im Strafverfahren beraten und begleiten Jugendliche und Heranwachsende im gesamten Verlauf des Strafverfahrens.
Sie
- bieten Beratung bei Problemen mit der Familie, Partnerschaft, Wohnung und Ausbildung
- sind Ansprechpartner auch für Eltern und Freunde
- begleiten die jungen Menschen zur Gerichtsverhandlung
- nach der Verhandlung hilft die Jugendhilfe im Strafverfahren bei der Erfüllung der richterlichen Maßnahmen, vermittelt diese und überwacht sie
- leisten auf Wunsch eine weitergehende Betreuung nach Abschluss des Strafverfahrens
Vorrangig wird die Persönlichkeit des jungen Menschen und nicht seine Straftat betrachtet. Im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke. Der junge Mensch soll mit Unterstützung der Jugendhilfe im Strafverfahren die Möglichkeit erhalten, aus seinem Fehlverhalten zu lernen.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
Jugendgerichtsgesetz (JGG )