Erholen in der Natur
Beschreibung
Das Betreten der freien Landschaft (einschließlich Rad fahren, joggen, Nordic-Walking, usw.) auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen ist allen zum Zwecke der Erholung gestattet. In Landschafts- und Naturschutzgebieten dürfen diese Wege jedoch nicht verlassen werden. Nur so bewahren wir die empfindlichen Pflanzen und Tiere vor Schaden. Deshalb sind Hunde beim Spaziergang in der freien Natur grundsätzlich anzuleinen.
Kräuter, Pilze und Beeren dürfen nur für den eigenen Gebrauch und in kleinen Mengen gesammelt werden. Die Entnahme geschützter Arten ist verboten.
Selbstverständlich werden Autos ordnungsgemäß auf Parkplätzen abgestellt und eigener Müll nicht in der Natur entsorgt.
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme findet jeder die gewünschte Erholung in der Natur.