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Zinssenkung Wohnraumförderung

Zinssenkung für Förderdarlehen der NRW.BANK


Beschreibung

Ihr selbst genutztes Eigenheim wurde mit zinsgünstigen Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen gebaut.

In den jeweiligen Förderbestimmungen sowie in der Förderzusage oder dem Bewilligungsbescheid ist geregelt, nach welchen Zeiträumen, in der Regel 5 oder 10 Jahre, eine Überprüfung Ihrer Einkommenssituation erfolgen muss, damit Sie gegebenenfalls weiterhin die Zinsvergünstigung in Anspruch nehmen können.

Sie werden von der NRW.BANK rechtzeitig informiert und haben die Möglichkeit, durch eine Bescheinigung des Kreises Höxter (zuständige Stelle) nachzuweisen, inwieweit Ihr anrechenbares Haushaltseinkommen die dann gültige Einkommensgrenze einhält oder überschreitet.


Verfahrensablauf:

Die NRW.BANK informiert Sie frühzeitig über die anstehende Zinsanhebung. Bitte reichen Sie dann mit den genannten Unterlagen den Antrag zur Überprüfung Ihres Einkommens hier ein.

Die erteilte Bescheinigung über die Höhe Ihres Einkommens senden Sie dann mit dem unterschriebenen Vordruck der NRW.BANK "Antrag auf Zinssenkung" zur NRW.BANK.

Abschließend erhalten Sie von dort eine Information über den neuen Zinssatz.

Hinweis:
Für Gebäude im Bereich der Stadt Höxter erfolgt die Bearbeitung von dort in eigener Zuständigkeit.
 

Voraussetzungen

Eine Zinssenkung ist möglich, wenn Ihr Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Fristen

Sie werden rechtzeitig von der NRW.BANK über eine Zinsanhebung informiert. Der Zeitpunkt der Zinsanhebung sowie der Termin für die Vorlage des Zinssenkungsantrages werden im Anschreiben genannt.

Den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung über die Höhe des Einkommens sollten Sie rechtzeitig ca. einen Monat vor dem genannten Termin einreichen.

Gebühren

Es ist eine Verwaltungsgebühr von 20,- € zu zahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Höhe des Einkommens,

  • Einkommenserklärung,

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate,

  • Leistungsbescheide (lt. Seite 2 Einkommenserklärung) für das vergangene und laufende Kalenderjahr,

  • Steuerbescheid des Vorjahres,

  • Anschreiben der NRW.BANK

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

  • Einkommensermittlungserlass (EEE)

  • Regelungen der Förderzusage und des Darlehensvertrages

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Simone Witzik
Kreishaus Höxter
Zimmer D 520
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4145
  05271 / 965-84198
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung