Amtsärztliche Gutachten
Beschreibung
Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich in der Regel um Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen auf der Grundlage amtsärztlicher Untersuchungen oft unter Einbeziehung von Labor- und Röntgenbefunden. Externe Zusatzbegutachtungen (u. a. Orthopädie, Psychiatrie) werden nicht selten herangezogen.
Die Schwerpunkte dieser amtsärztlichen Begutachtungen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
- Begutachtungen gem. beamtenrechtlicher Vorschriften wie z.B. Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Feststellung der Dienstfähigkeit, Beurteilung von Dienstunfallfolgen, Heilkur, Sanatoriumsbehandlung und Beihilfe für Heil- und Hilfsmittel
- Sozialmedizinische Begutachtungen bei medizinischen Fragestellungen des Sozialgesetzbuches wie Integrationshelfer, Fragen zur Behinderung und Arbeits-/Erwerbsfähigkeit
- Schulärztliche Gutachten im Rahmen der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Ordnungsbehördliche Begutachtungen bei gesundheitlichen Fragen im Asylverfahren und in verkehrsmedizinischen Fragestellungen (z. B. Wiedererlangung Führerschein)
- Gerichtsärztliche Begutachtungen bei Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Adoptionen, Blutentnahmen für Gerichte sowie Arbeitsfähigkeit in Unterhaltsfragen
- Sonstige Begutachtungen zum Beispiel wegen Prüfungsunfähigkeit, Sportbefreiung, und viele andere mehr
- Beglaubigung von Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland
Da es eine Vielzahl von unterschiedlichen Untersuchungsanlässen gibt, ist eine abschließende Aufzählung nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren werden nach dem zeitlichen Aufwand gem. der Gebührenordnung des Kreises zuzüglich evtl. Sonderleistungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.
Erforderliche Unterlagen
Vor der Begutachtung sollte die Frage der Kostenübernahme geklärt sein.
Über den Online-Antrag "Amtsärztliches Gutachten" können Sie ein Gutachten beantragen.
Bringen Sie zur Untersuchung bitte den Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte mit.
Weiterhin sollten Sie vorliegende Arztberichte, Röntgenbilder etc. und bei der Untersuchung von Kindern auch das Vorsorgeheft und den Impfpass mitbringen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst u. v. m.
Für Sie zuständig
Formulare
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Hinweis Datenschutz Amtsärztlicher Dienst |
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Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte |
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Kreis Höxter Formcycle DSGVO |
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